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Ob Handelsbetrieb, Industriebetrieb oder Freiberufler wir finden für Sie eine optimale Betriebshaftpflichtversicherung.

 



Manche Freiberufler (wie z.B. Rechtsanwälte, Wirtschaftstreuhänder, Sachverständige, etc....) benötigen speziellen Versicherungsschutz auch für reine Vermögensschäden. Schäden, die weder Personen-noch Sachschäden sind und sich auch nicht aus solchen herleiten.

Eine UNIQA Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet Ihnen Deckungsschutz für Schadenersatzverpflichtungen (einschließlich deren Abwehr und Feststellung), für die Sie aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zu haften haben.