Produkte >> Geschäftskunden >> §3, Abs. 1, Zif. 15, EstG

Zukunftsvorsorge § 3/1 Z 15a EStG
Zur Mitarbeitermotivation und als Alternative zur Gehaltserhöhung.


Wie können Sie Ihre Mitarbeiter (oder eine gleichgestellte, klar definierte Personengruppe) sinnvoll motivieren?
Gehaltserhöhungen - die bisher geläufigste Form - müssen versteuert werden und verlieren daher an Attraktivität. Sie suchen eine Alternative?

Zukunftsvorsorge ist möglich als Zuzahlung durch den Arbeitgeber oder NEU auch als Gehaltsumwandlung beim Arbeitnehmer.
Hier gibts individuelle und attraktive Produktvarianten für Gruppenversicherungen.
Der Staat bietet Ihnen dazu eine besondere Möglichkeit:

  • Zahlungen in eine Lebensversicherung sind für jeden Arbeitnehmer bis zu max. EUR 300,- pro Jahr und Dienstnehmer als Betriebsaufwand in voller Höhe absetzbar.

Vorteile für das Unternehmen:

  • Bindung der Arbeitnehmer an das Unternehmen
  • Motivationsinstrument
  • Lohnnebenkosten entfallen
  • keine Sozialversicherungsbeiträge
  • kein Verwaltungsaufwand

Vorteile für den Mitarbeiter:

  • keine Lohnsteuer, Sozialabgaben und Einkommensteuer
  • zusätzliche Hinterbliebenen-Vorsorge ab Beginn
  • höherer Nettoertrag als bei Gehaltserhöhung in gleicher Höhe